Arbeitnehmererfindung

Ca. 90% aller Erfindungen in Deutschland werden von Arbeitnehmern gemacht. Entsprechend muss sich jedes Unternehmen, dass an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von Produkten arbeitet, mit dem Arbeitnehmergesetz auseinandersetzen. Das Arbeitnehmererfindergesetz regelt auf einzigartige Weise die Behandlung von Arbeitnehmererfindungen. Es legt fest, wann eine Erfindung unter das Gesetz fällt und unter welchen Bedingungen die Rechte an einer Erfindung vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber übergehen können. Das Gesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung für ihre Erfindungen erhalten, die nach offiziellen Richtlinien berechnet wird.

Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend zu allen Aspekten des Arbeitnehmererfindungsgesetzes – von der rechtlichen Auslegung der Vorschriften bis zur genauen Berechnung der Vergütung. Gemeinsam mit meinen Mandanten entwickle ich maßgeschneiderte, effiziente Prozesse, die die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen erleichtern und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.

In Streitfällen biete ich Ihnen eine engagierte Vertretung vor den zuständigen Gerichten und dem Schiedsstellenverfahren des Deutschen Patent- und Markenamts an. Mit meiner Unterstützung können Sie Arbeitnehmererfindungen klar, transparent und mit einer fairen Behandlung aller Beteiligten bearbeiten.

Leistungen

Erfindungsmeldungs-Management

Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Dokumentation und Meldung von Erfindungen gemäß den Unternehmensrichtlinien und dem Arbeitnehmererfindergesetz.

Schutzstrategie für Erfindungen

Beratung zum besten Schutz von Arbeitnehmererfindungen durch Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere Formen des geistigen Eigentums.

Bewertung der Erfindung

Bewertung der technischen und kommerziellen Realisierung der Arbeitnehmererfindung.

Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen

Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen zum Schutz sensibler Informationen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen.

Patentanmeldung für Arbeitnehmererfindungen

Vorbereitung und Einreichung von Patentanmeldungen für Erfindungen, die von Mitarbeitern gemacht wurden.

Erfindungsberichterstattung und -verfolgung

Implementierung von Systemen zur Verfolgung und Meldung von Arbeitnehmererfindungen, um einen rechtzeitigen Schutz zu gewährleisten.

Eigentums- und Übertragungsvereinbarungen

Erstellung von Vereinbarungen zur Übertragung von geistigen Eigentumsrechten vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber.

Technologietransfer und Lizenzierung

Verwaltung des Lizenzierungs- oder Transferprozesses von Arbeitnehmererfindungen an Dritte oder innerhalb des Unternehmens.

Einhaltung von Gesetzen zu Arbeitnehmererfindungen

Sicherstellung der Einhaltung lokaler Gesetze zu Arbeitnehmererfindungen, wie z. B. dem deutschen Arbeitnehmererfindergesetz.

Streitbeilegung

Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf Eigentum oder Vergütung für Erfindungen.

Vergütung und Lizenzgebühren für Erfindungen

Unterstützung bei der Einrichtung fairer Vergütungssysteme oder Lizenzzahlungen für Mitarbeiter, wenn ihre Erfindungen patentiert oder kommerzialisiert werden.

Internationales Management von Arbeitnehmererfindungen

Verwaltung von Arbeitnehmererfindungen in mehreren Jurisdiktionen, um weltweite Compliance und Schutz sicherzustellen.

Entwicklung von Richtlinien für Arbeitnehmererfindungen

Erstellung oder Aktualisierung von Unternehmensrichtlinien zur Verwaltung von Erfindungen, die von Mitarbeitern gemacht wurden.