Designschutz

Ein Design, auf europäischer Ebene als Gemeinschafts­geschmacks­muster bezeichnet, ist ein rechtlicher Schutz, der das äußere Erscheinungsbild eines Produkts absichert. Durch die Eintragung eines Designs kann der Inhaber das exklusive Recht beanspruchen, dieses Design zu nutzen und Nachahmungen durch Dritte zu verhindern. Der Schutz umfasst ästhetische Merkmale wie Form, Muster, Farben und Oberflächenstrukturen, die das Produkt einzigartig machen und ihm eine visuelle Identität verleihen. Designschutz ist besonders wertvoll für Unternehmen, die sich im Markt durch kreative Gestaltung und innovative Produktdesigns abheben möchten. Ob in der Modebranche, im Möbeldesign oder in der Elektronik – der Designschutz stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und hilft, das Investment in die Produktentwicklung abzusichern. Die Laufzeit eines Designschutzes beträgt in der Regel 5 Jahre und kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden. Während der Eintragung prüft das Amt, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, allerdings erfolgt keine inhaltliche Prüfung der Neuheit und Eigenart des Designs. Daher ist eine sorgfältige Recherche notwendig, um sicherzustellen, dass das Design tatsächlich neu ist und keine älteren Rechte verletzt. Ein gut abgesicherter Designschutz trägt dazu bei, die visuelle Identität eines Produkts zu wahren und langfristig am Markt zu etablieren.


So kann ich Ihnen helfen

Ich begleite Sie von der Prüfung der Schutzfähigkeit eines Designs bis hin zur Vorbereitung der Zeichnungen und Anmeldung, um die Identität und Präsenz Ihres Designs im Markt optimal zu positionieren.

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